AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen | MCVolmering

Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MCVolmering

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MCVolmering regeln die Vertragsverhältnisse zwischen MCVolmering und privaten sowie gewerblichen Auftraggebern. Sie gelten insbesondere für Beratungsleistungen, digitale Dienstleistungen, Webseiten, Webservices, technische Betreuung, Systemadministration, Backoffice-Leistungen, Kommunikationsservices, Online-Marketing und individuell vereinbarte Projektarbeiten.

Die bloße Nutzung der Website führt nicht automatisch zum Abschluss eines Vertrags und stellt auch keine pauschale Zustimmung zu diesen AGB dar. Die AGB werden Bestandteil eines Vertrags, wenn der Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, sie einzusehen, und ihrer Einbeziehung zugestimmt hat.

Stand: September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner

Anbieter und Vertragspartner ist:

MCVolmering
Inhaber: Christian Volmering
Adlerring 44
78048 Villingen-Schwenningen
Deutschland

E-Mail: [email protected]

Weitere Anbieterinformationen befinden sich im Impressum von MCVolmering.

1.2 Geltung gegenüber Privat- und Gewerbekunden

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen, schriftliche Angebote, Leistungsbeschreibungen und gesonderte Projektverträge haben Vorrang vor diesen AGB. Soweit dort keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten ergänzend die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MCVolmering.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MCVolmering ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

MCVolmering bietet insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen an:

  • Beratung und individuelle Planung digitaler Projekte,
  • Erstellung und Weiterentwicklung von Webseiten,
  • Entwicklung und Betreuung digitaler Plattformen,
  • Webservices und technische Verbindungen,
  • Systemadministration und technische Betreuung,
  • Backoffice und digitale Verwaltung,
  • Call- und Kommunikationsservice,
  • Online-Marketing und digitale Sichtbarkeit,
  • organisatorische Dienstleistungen im Hundewesen,
  • Unterstützung bei Shop- und E-Commerce-Projekten,
  • inhaltliche Strukturierung und digitale Projektbegleitung.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.

Allgemeine Darstellungen auf der Website dienen der Information und stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

3. Vertragsschluss

Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über andere Kommunikationswege ist zunächst unverbindlich.

Auf Grundlage der übermittelten Informationen kann MCVolmering ein individuelles Angebot erstellen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der angegebenen Frist annimmt oder MCVolmering den Auftrag ausdrücklich bestätigt.

Beginnt MCVolmering auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits vor einer gesonderten schriftlichen Auftragsbestätigung mit der Leistung, kann der Vertrag auch durch übereinstimmendes Verhalten zustande kommen. Voraussetzung ist, dass Leistungsumfang und Vergütung ausreichend bestimmt wurden.

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Leistungsumfang und Leistungserbringung

MCVolmering erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen technischen Stand.

Sofern keine ausdrücklich verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf bestimmte technische Funktionen, Gestaltungen, Reichweiten, Platzierungen oder wirtschaftliche Ergebnisse.

Bei Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing und digitale Sichtbarkeit kann insbesondere keine bestimmte Position in Suchmaschinen, keine bestimmte Besucherzahl und kein bestimmter Umsatz garantiert werden. Suchmaschinen, Plattformbetreiber und Drittanbieter entscheiden eigenständig über ihre Systeme, Algorithmen und Darstellungen.

MCVolmering ist berechtigt, technisch gleichwertige Lösungen einzusetzen, sofern dadurch der vereinbarte Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Auftraggeber nutzbar und unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar sind.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.

Hierzu gehören je nach Projekt insbesondere:

  • Texte, Bilder, Videos und Logos,
  • Ansprechpartner und Kontaktdaten,
  • technische Zugänge,
  • Hosting- und Domaininformationen,
  • Produkt- und Leistungsbeschreibungen,
  • rechtliche Pflichtinformationen,
  • Datenschutztexte und Einwilligungstexte,
  • notwendige Entscheidungen und Freigaben.

Der Auftraggeber versichert, dass die bereitgestellten Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte.

MCVolmering ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen. Bestehen erkennbare Zweifel an der Zulässigkeit eines Inhalts, kann MCVolmering dessen Verwendung bis zur Klärung ablehnen.

Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung, fehlende Freigaben oder unvollständige Informationen entstehen, verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten angemessen.

6. Termine und Bearbeitungszeiten

Angaben zu Fertigstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Termin vereinbart wurden.

Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.

Änderungswünsche, zusätzliche Leistungen, technische Schwierigkeiten bei Drittanbietern oder nachträglich bekannt werdende Anforderungen können zu einer Anpassung der Bearbeitungszeit führen.

MCVolmering informiert den Auftraggeber, wenn sich wesentliche Verzögerungen abzeichnen.

7. Vergütung und Rechnungsstellung

Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgeführt und können gesondert berechnet werden.

Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie den Angaben im Angebot und auf der Rechnung. Eine Änderung der steuerlichen Behandlung berührt die Wirksamkeit bereits geschlossener Verträge nicht.

Rechnungen sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Fehlt eine besondere Zahlungsfrist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bei umfangreichen oder längerfristigen Projekten können Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt vereinbart werden. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

8. Änderungswünsche und zusätzliche Leistungen

Änderungswünsche des Auftraggebers werden berücksichtigt, soweit sie technisch umsetzbar und für MCVolmering zumutbar sind.

Führen Änderungen zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, erweiterten technischen Anforderungen oder einer Verschiebung des vereinbarten Projektumfangs, informiert MCVolmering den Auftraggeber vor der Umsetzung über die voraussichtlichen Auswirkungen.

Zusätzliche Leistungen werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers kostenpflichtig ausgeführt.

Kleinere redaktionelle oder technische Anpassungen können nach Aufwand abgerechnet werden, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

9. Abnahme bei Werkleistungen

Soweit die vereinbarte Leistung als Werkleistung einzuordnen ist, stellt MCVolmering das Ergebnis nach Fertigstellung zur Prüfung bereit.

Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und teilt erkennbare Mängel nachvollziehbar mit.

Wesentliche Mängel werden im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung behoben. Unwesentliche Abweichungen, die die vereinbarte Nutzung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

10. Drittanbieter, Hosting und externe Dienste

Für einzelne Leistungen können Systeme oder Dienste Dritter erforderlich sein. Hierzu können insbesondere Hostinganbieter, Domainanbieter, Zahlungsdienstleister, Newsletterdienste, Analysewerkzeuge, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Schnittstellen, Plugins und externe Software gehören.

Soweit der Auftraggeber selbst Vertragspartner eines Drittanbieters wird, gelten ergänzend dessen Vertrags- und Datenschutzbedingungen.

MCVolmering haftet nicht für Änderungen, Ausfälle oder Leistungseinschränkungen eines Drittanbieters, sofern MCVolmering diese nicht zu vertreten hat.

Kostenpflichtige Lizenzen, Abonnements oder Nutzungspakete von Drittanbietern sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

11. Verfügbarkeit und Wartung

MCVolmering bemüht sich um eine zuverlässige und stabile Bereitstellung der betreuten Systeme.

Eine dauerhaft unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht zugesichert werden. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Weiterentwicklungen, Störungen bei Hostinganbietern oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von MCVolmering können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten so durchgeführt, dass die Beeinträchtigung gering bleibt.

Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

12. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

Soweit nicht anders vereinbart, werden einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt.

Vorhandene Systeme, allgemeine Methoden, wiederverwendbare Programmteile, technische Grundstrukturen, Bibliotheken, Vorlagen und Werkzeuge von MCVolmering verbleiben bei MCVolmering.

Rechte an Software, Bildern, Schriftarten, Plugins oder sonstigen Bestandteilen Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern sie nicht bereits von den eingeräumten Nutzungsrechten umfasst ist.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

MCVolmering verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung von MCVolmering.

Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen, Zugangsdaten, interne Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die er MCVolmering zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben und übermittelt wurden.

14. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im individuellen Vertrag keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde.

Der Auftraggeber soll auftretende Mängel möglichst genau beschreiben und MCVolmering Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben.

Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung ausschließlich durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers, unsachgemäße Bedienung, inkompatible Fremdsoftware oder Änderungen eines Drittanbieters verursacht wurde und MCVolmering hierfür nicht verantwortlich ist.

Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

15. Haftung

MCVolmering haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Die Haftung bleibt ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MCVolmering.

16. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Sofern ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular.

Wünscht der Verbraucher, dass MCVolmering bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, ist hierfür eine ausdrückliche Erklärung erforderlich.

Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen und die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung.

17. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

Einmalige Projektverträge enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung und Bezahlung der vereinbarten Leistungen.

Laufende Betreuungs-, Pflege- oder Serviceverträge können unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen und sonstige Erklärungen können in Textform übermittelt werden, sofern gesetzlich oder vertraglich keine andere Form vorgeschrieben ist.

18. Freistellung bei rechtswidrigen Inhalten

Verletzt ein vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalt schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften, stellt der Auftraggeber MCVolmering von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

Dies umfasst auch angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.

Die Freistellung gilt nicht, wenn der Auftraggeber die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

MCVolmering informiert den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Stellungnahme.

19. Änderungen dieser AGB

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MCVolmering gelten grundsätzlich für zukünftige Verträge.

Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden oder ein gesetzlich zulässiger Änderungsmechanismus besteht.

Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website bereitgestellt. Allein die Veröffentlichung einer neuen Fassung verändert einen bereits geschlossenen Vertrag nicht automatisch.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von MCVolmering Gerichtsstand.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

21. Weitere rechtliche Informationen

Ergänzende rechtliche und organisatorische Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

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